Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage, dass ihr nach dem Tode ihres Ehemannes die Eigenheimzulage weiterhin gewährt wird. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin war mit dem am .. Oktober 2000 verstorbenen ... verheiratet. Nach dem vorliegenden Erbschein hat sie den Verstorbenen beerbt.
Die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann hatten 1978 das in A, belegene Einfamilienhaus je zu 1/2 Miteigentum erworben und für diesen Erwerb in der Zeit von 1978 bis 1985 erhöhte Absetzungen nach § 7 b Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen.
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