Objektverbrauch bei zu Unrecht gewährter Förderung
BFH, vom 03.04.1997 - Aktenzeichen X B 124/96
DRsp Nr. 1998/1315
Objektverbrauch bei zu Unrecht gewährter Förderung
Objektverbrauch nach § 10 e Abs. 4EStG tritt auch dann ein, wenn erhöhte Absetzungen nach § 7 bEStG zu Unrecht gewährt worden sind.
Für die Praxis:
Zum Objektverbrauch hinsichtlich der Wohneigentumsförderung nach § 10 eEStG vgl. auch Tz. 23 bis 34 des BdF-Schreibens vom 31.12.1994, BStBl I, 887. Die Entscheidung ist auch für die Eigenheimzulage von Bedeutung (vgl. § 6 Abs. 3EigZulG).