FG Niedersachsen - Urteil vom 21.07.1998
VII 578/97
Normen:
EStG § 7b ;

Objektverbrauch; Erhöhte Absetzungen - Objektverbrauch und vom Finanzamt aufgedrängte Förderung nach § 7b EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.07.1998 - Aktenzeichen VII 578/97

DRsp Nr. 2003/17360

Objektverbrauch; Erhöhte Absetzungen - Objektverbrauch und vom Finanzamt aufgedrängte Förderung nach § 7b EStG

Normenkette:

EStG § 7b ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.

Im Streit steht, ob die Kläger für das Streitjahr die von ihnen begehrte Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus (§ 10 e EStG) erhalten können oder aber eine Förderung wegen Objektverbrauch nicht mehr in Betracht kommt.

Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erwarb der Kläger in 1967 das seinerzeit als in L...bezeichnete und heute unter der Anschrift L...geführte Grundstück. In 1968 wurde am Grundstück ein Ausbau fertig gestellt. Die Kläger beantragten hierfür die Förderung nach § 7 b EStG, die sie auch erhielten. Hierüber besteht zwischen den Beteiligten auch kein Streit.

Aus einer zu den Steuerakten genommenen Abschreibungstabelle ergibt sich, daß für einen als Ausbau am Grundstück bezeichneten Vorgang ab 1973 eine weitere Förderung erfolgt ist. Bemessungsgrundlage war ein Betrag von 6.991 DM, der Abschreibungsbetragbetrug 5 % hiervon folglich 350 DM.