I.
Die Klägerin ist österreichische Staatsangehörige.
Durch eine Kontrollmitteilung der Lohnsteueraußenprüfung vom 05.02.1991 wurde dem Beklagten (Finanzamt -FA-) bekannt, dass die Klägerin in den Jahren 1988 bis 1990 für die Firma ... GmbH an deren Betriebsstätte in A. selbständig tätig geworden ist und hierfür im Jahr 1988 15.122 DM, in 1989 23.048 DM und in 1990 19.484 DM erhalten hat. Die Wohnanschrift der Klägerin war mit... angegeben.
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