Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts, die im Streitzeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Bauleistungen erbrachte. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer (Gf) der Klägerin war in den Streitjahren und in der Folgezeit der Bauingenieur (H). Der Streit geht um die Höhe der von der Klägerin erbrachten umsatzsteuerpflichtigen Bauleistungen und um die Höhe der abziehbaren Vorsteuern.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|