FG Hessen - Urteil vom 06.06.2002
3 K 4101/99
Normen:
AO § 127 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2b ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1270

örtliche Zuständigkeit; Feststellungsbescheid; Nichtig; Nachträglich; Verlegung; Wohnsitz; Betriebssitz - örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Verlegung des Betriebssitzes

FG Hessen, Urteil vom 06.06.2002 - Aktenzeichen 3 K 4101/99

DRsp Nr. 2002/13779

örtliche Zuständigkeit; Feststellungsbescheid; Nichtig; Nachträglich; Verlegung; Wohnsitz; Betriebssitz - örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Verlegung des Betriebssitzes

1. Nach dem Gesetzeszweck des § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO in der Fassung des StMBG vom 21.12.1993 soll eine einmal begründete Zuständigkeit des betriebsnäheren Finanzamts für die Gewinnfeststellung eines Gewerbebetriebes erhalten bleiben. 2. Umstände, die nach dem Schluss des Gewinnermittlungszeitraums eintreten (z.B. eine Verlegung des Wohnsitzes oder des Betriebes oder eine Betriebsaufgabe) beeinflussen die Zuständigkeit nicht mehr 3. Ein Verpflichtungsbegehren wird von § 127 AO nicht erfasst.

Normenkette:

AO § 127 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2b ;

Tatbestand: