Bei grenzüberschreitenden Güterfernverkehrsgenehmigungen haben sich die Marktverhältnisse bereits seit der VO des Rats der Europäischen Gemeinschaften v. 21. 6. 1988 (EWG-VO Nr. 1841/88) geändert. Nach dieser VO wurden die grenzüberschreitenden Güterfernverkehrsgenehmigungen zum 1. 1. 1993 entkontingentiert mit der Folge eines grundsätzlich unbeschränkten Marktzugangs. Zur Vorbereitung darauf wurde das EG-Kontingent ab 1. 1. 1988 jährlich um 40 v. H. aufgestockt. Auch die grenzüberschreitenden Güterfernverkehrsgenehmigungen werden dadurch jedoch nicht zu abnutzbaren WG, für die eine planmäßige Abschreibung möglich wäre.
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