Die technischen Voraussetzungen für die Prüfung elektronischer Signaturen liegen zur Zeit noch nicht vor.
Um Missverständnisse auszuschließen, sind zur Klarstellung gegenüber den Steuerpflichtigen die auf den Kopfbögen aufgeführten E-Mail Adressen mit folgendem Zusatz versehen worden:
„E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur”.
Alte Kopfbögen, die einen entsprechenden Zusatz zur E-Mail-Adresse nicht enthalten, sind ab sofort nicht mehr zu verwenden.
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