OFD Berlin - Verfügung vom 05.03.2003
St 222f - O 2372- 4/01

OFD Berlin - Verfügung vom 05.03.2003 (St 222f - O 2372- 4/01) - DRsp Nr. 2008/82641

OFD Berlin, Verfügung vom 05.03.2003 - Aktenzeichen St 222f - O 2372- 4/01

DRsp Nr. 2008/82641

Organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren; hier: Prüfung der elektronischen Signatur

Die technischen Voraussetzungen für die Prüfung elektronischer Signaturen liegen zur Zeit noch nicht vor.

Um Missverständnisse auszuschließen, sind zur Klarstellung gegenüber den Steuerpflichtigen die auf den Kopfbögen aufgeführten E-Mail Adressen mit folgendem Zusatz versehen worden:

„E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur”.

Alte Kopfbögen, die einen entsprechenden Zusatz zur E-Mail-Adresse nicht enthalten, sind ab sofort nicht mehr zu verwenden.