OFD Berlin - Verfügung vom 08.01.2003
St 175 - S 2211 - 3/98

OFD Berlin - Verfügung vom 08.01.2003 (St 175 - S 2211 - 3/98) - DRsp Nr. 2008/82990

OFD Berlin, Verfügung vom 08.01.2003 - Aktenzeichen St 175 - S 2211 - 3/98

DRsp Nr. 2008/82990

Anschaffungsnahe Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

In dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) ist vorgesehen, die Richtlinienregelung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand (R 157 Abs. 4 EStR) gesetzlich zu verankern. Danach sollen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a - neu - EStG -Entwurf zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn diese Aufwendungen (ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) 15 vom Hundert der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Aufwendungen für Erweiterungen im Sinne des § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sowie für jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten gehören nicht zu den vorgenannten Aufwendungen. In § 9 Abs. 5 Satz 2 -neu- EStG -Entwurf wird für die Überschusseinkünfte auf die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a -neu- EStG -Entwurf verwiesen.

Da diese Regelung auf alle noch offenen Fälle angewendet werden soll, ist die Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung völlig offen.