OFD Berlin - Verfügung vom 11.11.2002
St 122 - S 2241- 2/02

OFD Berlin - Verfügung vom 11.11.2002 (St 122 - S 2241- 2/02) - DRsp Nr. 2008/82960

OFD Berlin, Verfügung vom 11.11.2002 - Aktenzeichen St 122 - S 2241- 2/02

DRsp Nr. 2008/82960

§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Steuerliche Behandlung der Anwachsung

In den Fällen der Anwachsung stellt sich die Frage, ob die steuerbilanziellen Buchwerte fortgeführt werden können oder ob die Anwachsung die Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge hat. Im Gegensatz zum Handelsrecht (vgl. § 738 BGB, § 142 HGB) fehlen ausdrückliche gesetzliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung der Anwachsung.

Bei der ertragsteuerlichen Beurteilung der Anwachsung sind zwei Fallgruppen voneinander zu unterscheiden:

Fallgruppe 1:

Der austretende Gesellschafter ist am Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft kapitalmäßig nicht beteiligt.

§ 6 Abs. 3 EStG7 Abs. 1 EStDV a.F.) ist nicht anwendbar. Diese Vorschrift setzt einen Übertragungsvorgang voraus. Hieran fehlt es, weil der austretende Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Steuerlich gesehen sind dem verbleibenden Gesellschafter die seiner Beteiligung entsprechenden Wirtschaftsgüter schon vor der Anwachsung zuzurechnen, so dass sie ihm durch die Anwachsung nicht mehr übertragen werden können. Die Buchwerte sind daher nicht nach § 6 Abs. 3 EStG, sondern mangels eines Anschaffungsvorgangs fortzuführen.

Fallgruppe 2:

Der austretende Gesellschafter ist kapitalmäßig am Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft beteiligt.