OFD Berlin - Verfügung vom 13.01.2003
St 175 - S 2225 a - 2/00

OFD Berlin - Verfügung vom 13.01.2003 (St 175 - S 2225 a - 2/00) - DRsp Nr. 2008/82850

OFD Berlin, Verfügung vom 13.01.2003 - Aktenzeichen St 175 - S 2225 a - 2/00

DRsp Nr. 2008/82850

EigZulG, Förderausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen

Mit Urteil vom 14.11.2001 - X R 24/00 - (BFH/NV 2002, 572) hat der BFH entschieden, dass Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO nach § 10e EStG begünstigt sind, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Das gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist.

Da das vorgenannte Urteil allgemein anzuwenden ist, bittet die OFD ab sofort folgende Auffassung zu vertreten:

Von der Förderung durch die Eigenheimzulage ausgeschlossen sind Ferien- oder Wochenendwohnungen. Das sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (Rz. 17 des BMF-Schreibens vom 10.02.1998, BStBl 1998 I. S. 190).