OFD Berlin - Verfügung vom 18.10.2002
St 124 - S 2176- 8/99

OFD Berlin - Verfügung vom 18.10.2002 (St 124 - S 2176- 8/99) - DRsp Nr. 2008/82950

OFD Berlin, Verfügung vom 18.10.2002 - Aktenzeichen St 124 - S 2176- 8/99

DRsp Nr. 2008/82950

§ 6a EStG Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage nach Eintritt des Versorgungsfalls auf eine Unterstützungskasse

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF auf die Anfrage einer Gruppenunterstützungskasse zur Bildung einer Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse nach Eintritt des Versorgungsfalls wie folgt Stellung genommen:

Steht nach der Pensionszusage fest, dass die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht zulässig (R 41 Abs. 3 Satz 7 EStR). In diesen Fällen mangelt es aus Sicht des Versorgungsverpflichteten an der Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Inanspruchnahme aus der Verpflichtung (vgl. auch R 31c Abs. 5 EStR).