Nachdem der BFH mit seinem Urteil vom 15.01.2002 (BStBl 2002 II 724) entschieden hat, dass die Eigenheimzulagenförderung nach § 17 EigZulG die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung nicht voraussetzt, haben einige bereits bestehende oder neu gegründete Wohnungsbaugenossenschaften diese Entscheidung und eine eventuell bevorstehende neuregelung des Eigenheimzulagengesetzes zum Anlass genommen, massiv neue Genossenschaftsmitglieder zu werben.
Bei der Bearbeitung von Eigenheimzulagenanträgen nach § 17 EigZulG bittet die OFD zu klären, ob die betreffenden Wohnungsbaugenossenschaften die Anforderungen des § 17 EigZulG erfüllen (BMF - Schreiben v. 10.02.98 Rz 106 und 107 und BMF - Schreiben v. 11.05.99; EStG - Kartei Bln. EigZulG Nr. 4 und 5).
Auf Bund - Länder - Ebene wurde von Berlin bereits angeregt, eine bundesweite Übersicht mit sämtlichen in Frage kommenden Genossenschaften einzurichten, aus welcher dann ersichtlich ist, welche Genossenschaften die Anforderungen des § 17 EigZulG erfüllen/ nicht erfüllen bzw. noch überprüft werden müssen.
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