Zum Jahresende 2003 wurden zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen. Nachfolgend werden wesentliche ertragsteuerliche Änderungen sowie die Änderungen des Eigenheimzulagengesetzes, des
für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge wird ab 2004 auf einen Grundlohn i. H. v. höchstens 50 EUR pro Stunde abgestellt (entspr. × 8.000 EUR/Monat bzw. 100.000 EUR/Jahr)
Wegfall der Zweijahresfrist für die steuerliche Anerkennung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ab 2003
gilt in formell nicht bestandskräftigen Fällen auch für frühere VZ (vgl. OFD Chemnitz vom 22.12.2003, Az.
Wegfall der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung für Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand nach R 43 Abs. 5
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