OFD Düsseldorf - Verfügung vom 02.01.2003
S 2000 - 21 - St 212-K

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 02.01.2003 (S 2000 - 21 - St 212-K) - DRsp Nr. 2008/83009

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 02.01.2003 - Aktenzeichen S 2000 - 21 - St 212-K

DRsp Nr. 2008/83009

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II)

Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) wird u. a. die Besteuerung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen neu geregelt.

Zum Inhalt der gesetzlichen Änderungen hat das FinMin NRW mit Erlass vom 23.12.2002 - S 2000 - 124 - V B 3 - Folgendes mitgeteilt:

„Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2002 dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Aus steuerlicher Sicht sind insbesondere die folgenden Änderungen von Bedeutung:

Steuerfreiheit von Zuschüssen zur Entgeltsicherung/ Existenzgründungszuschüssen (§ 3 Nr. 2 EStG)

Nach § 421 j SGB III werden finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme angeboten. Die danach gewährten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Leistungen der Entgeltsicherung) sind steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.

Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten Existenzgründungszuschüsse (§ 421 I SGB III). Diese neue Leistung ist ebenfalls steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.

Diese Änderungen treten bereits ab dem 01.01.2003 in Kraft.

Steuerfreiheit von Arbeitsentgelten aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 3 Nr. 39 EStG)