Bei der Frage, ob Aufwendungen eines Dritten im Rahmen der Verlustberücksichtigung nach § 17 EStG als nachträgliche
Der BFH hat in mehreren Urt. am 12.12.2000 (
Dabei sind folgende Formen des Drittaufwands zu unterscheiden:
abgekürzter Zahlungsweg
abgekürzter Vertragsweg
mittelbar verdeckte Einlage
Aufwendungen eines Dritten auf eine eigene Verbindlichkeit, aber im wirtschaftlichen Interesse des Stpfl.
gemeinsame Verbindlichkeiten von Ehegatten, die aber nur durch einen Ehegaten für dessen Einkunftserzielung genutzt werden
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