OFD Düsseldorf - Verfügung vom 22.02.1996
S 0160 a A

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 22.02.1996 (S 0160 a A) - DRsp Nr. 2008/83714

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 22.02.1996 - Aktenzeichen S 0160 a A

DRsp Nr. 2008/83714

§ 233a AO Verfahrensweise, wenn in einem Fall der vorstehenden Art gegen den Bescheid über Nachzahlungszinsen Sprungklage erhoben wird

Das FinMin des Landes NRW hat in einem Einzelfall mit Erl. v. 24. 1. 1996 S 0460a entschieden, daß der Sprungklage nicht zuzustimmen sei. Trotz des Nichtanwendungserl. v. 24. 7. 1995 S 0460a sei die zinsrechtliche Behandlung freiwilliger Leistungen noch nicht abschließend erörtert. Die Rechtsfrage sei Gegenstand eines weiteren Revisionsverfahrens (XI R 27/94), dem das BMF beigetreten sei. Damit könne die nunmehr als Einspruch zu behandelnde Klage nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen. Falls der Stpfl. nach § 363 Abs. 2 Satz 4 AO die Fortsetzung des Einspruchsverfahrens beantrage, sei der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen.