OFD Erfurt - Verfügung vom 13.11.2000
S 7170 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 13.11.2000 (S 7170 A) - DRsp Nr. 2008/91708

OFD Erfurt, Verfügung vom 13.11.2000 - Aktenzeichen S 7170 A

DRsp Nr. 2008/91708

§ 4 Nr. 14 UStG Befreiung der Umsätze aus heilberuflicher Tätigkeit und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker; hier: Orientierungs- und Mobilitätslehrer/-innen

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder teilt die OFD zur ustl. Behandlung der Leistungen der Orientierungs- und Mobilitätslehrer/-innen für Blinde und Sehbehinderte Folgendes mit:

Die Umsätze aus der Tätigkeit der in § 4 Nr. 14 S. 1 UStG nicht ausdrücklich genannten Heil- und Heilhilfsberufe (Gesundheitsfachberufe) können nur dann unter die Steuerbefreiung fallen, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche heilberufliche Tätigkeit handelt. Ausreichendes Indiz für das Vorliegen einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit ist die Zulassung des jeweiligen Unternehmers bzw. die regelmäßige Zulassung seiner Berufsgruppe gem. § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen.