OFD Erfurt - Verfügung vom 20.06.2003
S 2282 a A - 16 - L 226

OFD Erfurt - Verfügung vom 20.06.2003 (S 2282 a A - 16 - L 226) - DRsp Nr. 2008/83238

OFD Erfurt, Verfügung vom 20.06.2003 - Aktenzeichen S 2282 a A - 16 - L 226

DRsp Nr. 2008/83238

EStG; Anhängiges Verfahren beim BFH zur Verfassungswidrigkeit des Familienleistungsausgleichs hinsichtlich der Einbeziehung des Betreuungsfreibetrags (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG) in die Günstigerprüfung nach § 31 S. 4 EStG

Mit Urteil vom 08.08.2002 (EFG 2002 S. 1606) stellte das Hessische FG fest, dass die Regelung des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2000 verfassungsgemäß ist.

Insbesondere verstoße die aus der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs resultierende stärkere Entlastung höherer Einkommen im Rahmen der Günstigerprüfung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Gegen dieses Urteil wurde Revision beim BFH (Az: VIII R 76/02) eingelegt. Hierzu eingehende Einsprüche für Veranlagungszeiträume ab 2000 ruhen gemäß § 363 Abs. S. 2 . Aussetzung der Vollziehung ist aufgrund der finanzgerichtlichen Entscheidung nicht zu gewähren.