OFD Erfurt - Verfügung vom 21.04.1997
S 7198 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 21.04.1997 (S 7198 A) - DRsp Nr. 2008/91897

OFD Erfurt, Verfügung vom 21.04.1997 - Aktenzeichen S 7198 A

DRsp Nr. 2008/91897

§ 9 UStG „Fiktive” Option bei Vorbereitungshandlungen für eine beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit ohne spätere Umsätze

Zu den Auswirkungen des EuGH-Urt. v. 29.2.1996 - Rs C - 110/94 (BStBl II S. 655) auf den Beginn der Unternehmereigenschaft und damit auf den Vorsteuerabzug bei Vorbereitungshandlungen für eine beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht zu Umsätzen führt, hat das BMF mit Schreiben v. 2.12.1996 - IV C 3 - S 7104 - 95/96, BStBl I S. 1461 (s. Weiterleitung ohne Rundverfügung v. 21.1.1997, Zur USt-Nr. 361) Stellung genommen. Nach Abs. 3 dieses BMF-Schreibens können unternehmensbezogene Vorbereitungshandlungen u. a. sein:

  • die Anmietung oder Errichtung von Büro- oder Lagerräumen,

  • der Erwerb eines Grundstücks,

  • die Anforderung einer Rentabilitätsstudie,

  • die Beauftragung eines Architekten.

Die Ausführungen in diesem BMF-Schreiben haben teilweise zu der Annahme geführt, daß der Vorsteuerabzug aus Vorbereitungshandlungen entsprechend der geplanten Konzeption auch dann ganz oder anteilig zu gewähren bzw. zu belassen sei, wenn die beabsichtigten Ausgangsumsätze im Falle entgeltlicher Leistungen nur im Wege einer Option ganz oder teilweise ustpfl. geworden wären (sog. fiktive Option).