Zur Abgrenzung einer steuerbaren Lieferung von einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 a UStG bei der Veräußerung von Grundstücken weist die OFD auf folgende Problemfelder hin:
Eine Geschäftsveräußerung im ganzen liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind (vgl. Vfg. vom 02.08.1996 - Az. s.o.). Was die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens sind, bestimmt sich weitgehend nach der Art und dem Wirtschaftszweig des Unternehmens und nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Übereignung (BFH/NV 1988, 140).
Ob neben dem Grundstück auch die Mietverträge und die entsprechenden Mieterakten zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Vermietungsunternehmens gehören, ist gegenwärtig umstritten.
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