Die Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter wurden bisher als Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Diesbezüglich war ein Wandel in der Rechtsprechung des BFH (siehe dazu insbesondere BFH-Urteil vom 23.02.2000,BStBl 2000 II S. 610) und eine Änderung der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution, ersichtlich durch den Erlass des
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