1. Einleitung
Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind vom Grundsatz her nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlaßt und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist. Insbesondere bei Auslandsgruppenreisen und Auslandsfachtagungen treten meist Schwierigkeiten auf, ein - für die sachgerechte Beurteilung erforderliches - eindeutiges Bild über deren Veranlassung zu erhalten.
Die wichtigsten Grundsätze zur steuerlichen Behandlung derartiger Aufwendungen sind in R 117 a zu §
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