OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.06.2015
S 7240 A - 23 - St 16

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.06.2015 (S 7240 A - 23 - St 16) - DRsp Nr. 2015/80419

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.06.2015 - Aktenzeichen S 7240 A - 23 - St 16

DRsp Nr. 2015/80419

Herstellung von Akquisitionsmaterial und Einräumung von Leistungsschutzrechten für Rundfunkanstalten durch sog. „EB-Teams”; Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Rundfunkanstalten beziehen Video- bzw. Filmaufnahmen, welche durch sog. „EB-Teams” (EB = elektronische Berichterstattung) erstellt werden. Diese „EB-Teams” stellen der Rundfunkanstalt ein Kamerateam (meist bestehend aus einem Kameramann und einem Tontechniker) zur Verfügung, das auf Weisung eines sog: Realisators der Rundfunkanstalt Filmaufnahmen in vertraglich festgelegter technischer Qualität erstellt. Die technische Leitung und Verantwortung während des Dreheinsatzes obliegt dem Kamerateam. Die Vergütung erfolgt aufgrund vereinbarter Stunden- bzw. Tagessätze. Individuelle, aufgeschlüsselte Vergütungen für Material, für einzelne Rechte oder Ähnliches finden nicht statt.