Beigefügt übersende ich ein nach dem Stand vom 15. Juni 2010 erstelltes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreiben dürfen. Die inländischen Zweigstellen und Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach § 45a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b Satz 2 EStG zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigstelle erbracht worden ist.
Die aktuelle Übersicht ist auch auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de/Datenbanken) abrufbar.
Hinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu der Anlage:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|