OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.02.2015
S 7170 A - 79 - St 16

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.02.2015 (S 7170 A - 79 - St 16) - DRsp Nr. 2015/80149

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.02.2015 - Aktenzeichen S 7170 A - 79 - St 16

DRsp Nr. 2015/80149

Mammographie-Screening

1. Leistungen der an dem Screening Projekt beteiligten Ärzten

Hat ein Arzt bzw. eine Ärztegemeinschaft den besonderen Versorgungsauftrag zur Durchführung des Mammographie-Screenings in einer bestimmten Region eines Landes von der kassenärztlichen Vereinigung erhalten, ist dieser Arzt bzw. die Ärztegemeinschaft gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung und damit gegenüber den Krankenkassen verantwortlich für das flächendeckende, qualitätsgesicherte Mammographie-Screening in dieser Region.

Hierbei handelt es sich um ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen ab 50 Jahren.

Der beauftragte Arzt bzw. die Ärztegemeinschaft betrauen Arztpraxen vor Ort die Untersuchungen durch medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA) unter fachlicher Verantwortung des Arztes durchzuführen.

Die von den Arztpraxen vor Ort hergestellten Mammographien werden von dem untersuchenden Radiologen sowie von mindestens einem weiteren Arzt der Screening-Einheit befundet.

Bei allen verdächtigen Befunden beurteilt der programmverantwortliche Arzt bzw. die Ärztegemeinschaft stets gemeinsam mit den beiden Befundern die betreffenden Mammographien. Das Honorar wird vollständig an den programmverantwortlichen Arzt bzw. die Ärztegemeinschaft ausgezahlt. Diese zahlen wiederum ein Honorar an die genannten Radiologen vor Ort.