OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.02.2001
S 2256 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.02.2001 (S 2256 A) - DRsp Nr. 2008/80569

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 05.02.2001 - Aktenzeichen S 2256 A

DRsp Nr. 2008/80569

Einkommensteuerliche Behandlung von Eigentumsübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs unter Berücksichtigung von § 23 EStG

In letzter Zeit werden - nicht zuletzt bedingt durch die Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Grundstücken - vermehrt Fragen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Eigentumsübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs unter Berücksichtigung von § 23 EStG gestellt.

Diesen Fragen liegt regelmäßig folgender Beispielssachverhalt zugrunde:

Das Ehepaar A und B lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Der Ehemann A erwarb im Jahr 1994 für 100.000 DM ein Grundstück zum alleinigen Eigentum, das von ihm seither vermietet wurde. Die Ehe wurde im Jahr 2000 geschieden. Der geschiedenen Ehefrau B stand daraufhin ein Zugewinnausgleichsanspruch gegen A in Höhe von 250.000 DM zu. Zur Abgeltung dieses Anspruchs übertrug ihr A das Grundstück, das im Übertragungszeitpunkt einen Verkehrswert von 250.000 DM hatte.

Ich bitte, solche Fälle einkommensteuerlich wie folgt zu behandeln: