Zulässigkeit einer Abschreibung nach §§ 5 Absatz 2 i. V. m. 7 Absatz 1 EStG
Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Zulässigkeit einer Abschreibung von Konzessionen (Verkehrsgenehmigungen) für Personenbeförderung Folgendes:
Für entgeltlich erworbene Personenbeförderungsgenehmigungen ist eine Abschreibung für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 EStG vorzunehmen, wenn die Vergabe dieser Konzession im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbs erfolgte. Maßgebliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Geltungsdauer der Konzession.
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