Zur steuerlichen Behandlung von Pferderennvereinen wird gebeten folgende Auffassung zu vertreten:
Pferderennvereine können grundsätzlich wegen Förderung der Tierzucht als gemeinnützig behandelt werden. Die Pferderennvereine fördern die Tierzucht (Pferdezucht), indem sie Pferderennen veranstalten. Aus den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes ergibt sich, daß die Veranstaltung von Pferderennen eine öffentliche Aufgabe ist. Die Pferderennen sind Leistungsprüfungen i. S. des § 4 des Tierzuchtgesetzes. Es handelt sich um staatlich vorgeschriebene, wenn auch nicht öffentlich-rechtlich ausgestaltete, sondern in privatem Rahmen abgehaltene Leistungsprüfungen.
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