OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.05.2009
S 7104 A - 81 - St 110

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.05.2009 (S 7104 A - 81 - St 110) - DRsp Nr. 2009/80356

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 13.05.2009 - Aktenzeichen S 7104 A - 81 - St 110

DRsp Nr. 2009/80356

Leistungsbeziehungen zwischen einer Rechtsanwaltssozietät und einem als Insolvenzverwalter tätigen Anwalt

Ausgangspunkt der Beratungen auf Bund-Länder-Ebene zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungsbeziehungen zwischen einer Rechtsanwaltssozietät und einem als Insolvenzverwalter tätigen Anwalt war folgender Sachverhalt:

Ein Rechtsanwalt arbeitet als Angestellter einer Rechtsanwaltskanzlei. Der Arbeitsvertrag gestattet ihm auch die Ausübung der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters. Sofern er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit persönlich zum Insolvenzverwalter bestellt wird und dieses Amt auch im Rahmen der Tätigkeit für den Arbeitgeber wahrnimmt, ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass der Rechtsanwalt die hieraus resultierende Verwaltervergütung (§ 63 InsO) an den Arbeitgeber abzuführen hat. Dies geschieht in Form der Abtretung der Vergütungsansprüche.

Im Außenverhältnis wird der Rechtsanwalt gegenüber dem Gemeinschuldner im eigenen Namen tätig; er rechnet über die Insolvenzverwaltervergütung im eigenen Namen, allerdings unter Angabe der Steuernummer, Bankverbindungen und Geschäftsadresse des Arbeitgebers gegenüber dem Gemeinschuldner ab.

Entwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung:

1 Bisherige umsatzsteuerrechtliche Beurteilung

1.1 Unternehmereigenschaft