Zur Unterstützung des Wiederaufbaus der beim Brand zerstörten Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar hat die Gesellschaft Anna-Amalia-Bibliothek e.V. ein Sonderkonto eingerichtet, auf das Spenden zugunsten der Beseitigung der Brandschäden eingehen.
Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist für Zuwendungen auf dieses Sonderkonto der vereinfachte Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDVnicht anzuwenden. Für den Spendenabzug muss daher in entsprechenden Fällen eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 50 Abs. 1 EStDV vorgelegt werden.
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