OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.11.1999
G 1450 A - 14 - St II 22

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.11.1999 (G 1450 A - 14 - St II 22) - DRsp Nr. 2008/81942

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.11.1999 - Aktenzeichen G 1450 A - 14 - St II 22

DRsp Nr. 2008/81942

§ 28 - 35 GewStG Ermittlung des Zerlegungsmaßstabs i.S. des § 29 GewStG bei Altersteilzeitbeschäftigten

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der Gewerbesteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden ist zur Frage, wie Arbeitgeberleistungen und Ausgleichsansprüche bei Altersteilzeitbeschäftigten im Rahmen der Gewerbesteuerzerlegung zu behandeln sind, die Auffassung zu vertreten, daß

  • Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes nicht als Arbeitslohn i.S.d. § 31 GewStG berücksichtigt werden können,

  • der Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers nach § 4 des Altersteilzeitgesetzes nicht die zu berücksichtigenden Arbeitslöhne mindert,