Die Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob bei Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung private Veräußerungsgewinne in die Ermittlung des Totalüberschusses einzubeziehen sind.
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