Es ist die Frage gestellt worden, ob bei der Ermittlung der anteiligen Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung bei einem teilentgeltlichen Erwerb unter Zurückbehalt eines Wohnrechts an einer Wohnung der Kapitalwert des Nutzungsrechts an der vorbehaltenen Wohnung nach § 16 BewG zu begrenzen ist.
Hierzu ist die Auffassung zu vertreten, dass § 16 BewG (Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen) beim EigZulG keine Anwendung findet. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage ist vielmehr nach Tz. 55 des BMF-Schreibens vom 31.12.1994 (BStBl 1994 I S. 887) zu verfahren (vgl. Rz. 61 der ESt-Kartei zum EigZulG Karte 1).
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