OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.01.2016
S 7104 A - 086 - St 110

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.01.2016 (S 7104 A - 086 - St 110) - DRsp Nr. 2016/80195

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 20.01.2016 - Aktenzeichen S 7104 A - 086 - St 110

DRsp Nr. 2016/80195

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

1. Allgemeines

Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzern. Durch den Zusammenschluss soll die effektivere Waldbewirtschaftung, der meist kleineren Flächen sichergestellt werden. Hessen gibt es derzeit zwei Formen forstlicher Zusammenschlüsse:

  • Forstbetriebsvereinigung (FBV) nach § 21 Hessisches Waldgesetz (HWaldG)

  • Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) nach § 16ff des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz, BWaldG)

1.1 Forstbetriebsvereinigung (FBV)

FBV sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern, die überwiegend als eingetragene Vereine organisiert sind und zumeist ohne wirtschaftliche Betätigung sind (§ 21 BGB). Sie umfassen meist nur Forstbetriebe auf Gemarkungsebene und sollen die Durchführung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gewährleisten. Dabei werden forstliche Maßnahmen abgestimmt und koordiniert, eventuell sind sie Träger einer Fördermaßnahme. Die Anerkennung erfolgt durch die obere Forstbehörde. FBV können kooperatives Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft werden.

1.2 Forstbetriebsgemeinschaften (FBG),