Ergänzend zu dem AEAO zu § 122 AO weise ich auf folgendes hin:
Für die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis steht die WiF Vorlage Nr. 13 3000 0 zur Verfügung.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass auch an Empfänger in Kroatien und auf Zypern Steuerverwaltungsakte durch einfachen Brief bekannt gegeben bzw. nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 VwZG förmlich zugestellt werden können.
Der aktuelle Negativkatalog (vgl. Tz. 3.1.4.1 AEAO zu § 122 AO) enthält demnach folgende Staaten:
Ägypten, Argentinien, China, Republik Korea, Kuwait, Fürstentum Liechtenstein - soweit es sich um Steuern oder Besteuerungsgrundlagen handelt, die nicht vom
Zur Zustellung ins Ausland nach § 9 VwZG
Da die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger kostenpflichtig sind, bitte ich ausschließlich von der Bekanntmachung durch Aushang Gebrauch zu machen. Hierfür ist die WiF Vorlage Nr. 13 3002 0 zu verwenden.
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