OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.01.2005
S 7100 A - 234 - St I 1.10

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.01.2005 (S 7100 A - 234 - St I 1.10) - DRsp Nr. 2008/88604

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.01.2005 - Aktenzeichen S 7100 A - 234 - St I 1.10

DRsp Nr. 2008/88604

Entschädigung von Zeugen und ehrenamtlichen Richtern sowie von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG); Ärztliche Gutachten im Auftrag der Sozialbehörden

Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) wurde zum 30.06.2004 aufgehoben. Das neu eingeführte Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ist zum 01.07.2004 in Kraft getreten. Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen, für die Entschädigungen oder Vergütungen nach diesem Gesetz gezahlt werden, gilt nach Abschnitt 3 Abs. 8 UStR 2005 ab 01.01.2005 Folgendes:

1. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit von Zeugen und ehrenamtlichen Richtern

Die Entschädigung der Zeugen und ehrenamtlichen Richter nach dem JVEG ist echter Schadenersatz (siehe Abschnitt 3 Abs. 8 Satz 1 UStR 2005).

Die Entschädigungen, die nach Abschnitt 4 (ehrenamtliche Richter, §§ 15 bis 18) und 5 (Zeugen, §§ 19 bis 23) des JVEG gezahlt werden, sind als echter Schadenersatz nicht umsatzsteuerbar.

2. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit von Sachverständigen, sachverständigen Zeugen, Dolmetschern und Übersetzern