OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 22.07.2003
- S 3810 A - 19 - St III 3.06

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 22.07.2003 (- S 3810 A - 19 - St III 3.06) - DRsp Nr. 2008/83584

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 22.07.2003 - Aktenzeichen - S 3810 A - 19 - St III 3.06

DRsp Nr. 2008/83584

§ 10 ErbStG Beurteilung der Gesamtgläubigerschaft i.S. des § 428 BGB

Zu den Fragen,

  • unter welchen Voraussetzungen in Fällen, in denen ein Eigentümer schenkweise einen Vermögensgegenstand gegen das Einräumen von Renten- bzw. Nutzungsrechten für sich und einen Dritten als Gesamtgläubiger überträgt, auch eine sofort zu besteuernde Schenkung des Eigentümers an den Dritten vorliegt und

  • ob in Fällen, in denen der Schenker und dessen Ehegatte Gesamtgläubiger eines eingeräumten Nutzungsrechts sind, das erst mit dem Tod des Längerlebenden erlöschen soll, beim Tod des erstversterbenden Ehegatten die nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gestundete Steuer teilweise fällig wird,

soll folgende Auffassung vertreten werden: