OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.11.2006
S 2221 A - 69 - St 218

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.11.2006 (S 2221 A - 69 - St 218) - DRsp Nr. 2008/90635

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 24.11.2006 - Aktenzeichen S 2221 A - 69 - St 218

DRsp Nr. 2008/90635

Vorsorgeaufwendungen;; 1. Kürzung des Vorwegabzugs bei Steuerpflichtigen mit mehreren Arbeitsverhältnissen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit 2. Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten BMF-Schreiben vom 13.08.2004(BStBl 2004 I S. 848)

Mit Urteil vom 26. Februar 2004 (BStBl 2004 II S. 720) hat der BFH entschieden:

Erzielt ein Steuerpflichtiger aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind bei der Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage „Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit” einzubeziehen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Steuerpflichtige (Arbeitnehmer) zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.

Die Regelung in R 106 Satz 2 EStR ist mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.

Mit Urteil vom 3. Dezember 2003 (BStBl 2004 II S. 709) hat der BFH entschieden: