Mit Gerichtsbescheiden vom hat das Finanzgericht München (Az.
Vorliegend handelt es sich um zwei Parallelentscheidungen des Gerichts. Die Gerichtsbescheide betreffen aufgrund von Feststelllungen der Betriebsprüfung geänderte Bescheide über die gesonderte Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen. Zum Betriebsvermögen gehörte vorliegend ein Wertpapierdepot. Der Betriebsprüfer verwies hinsichtlich der Qualifizierung als junges Verwaltungsvermögen auf R E 13b.19 Abs. 1 Satz 2 ErbStR.
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