Die Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ ) vom 16.09.2019 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2019 Nr. 18 vom 20.09.2019 (Seite 249 ff.) veröffentlicht.
Die beigefügte Anlage 1 gibt die Zuständigkeitsverordnung in der ab dem 01.10.2019 gültigen Fassung wieder.
Anlage 1: Zuständigkeitsverordnung der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ ) in der ab dem 01.10.2019 gültigen Fassung.
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