OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.05.2003
S 2244 A - 19 - St II 24

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.05.2003 (S 2244 A - 19 - St II 24) - DRsp Nr. 2008/83243

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 28.05.2003 - Aktenzeichen S 2244 A - 19 - St II 24

DRsp Nr. 2008/83243

§ 17 EStG Veräußerung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Leibrente; Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

Auch bei einer Veräußerung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG kann der Veräußerer nach R 140 Abs. 7. Satz 2 EStR 2001 zwischen Sofortversteuerung und nachträglicher Versteuerung (R 139 Abs. 11 EStR 2001) wählen.

In diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit vermehrt die Frage an die OFD Frankfurt am Main herangetragen worden, ob im Falle der nachträglichen Versteuerung bei der Veräußerung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG unter Herrschaft des bisherigen Rechts für die ab dem Jahr 2002 zufließenden Leistungen das Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG zur Anwendung komme.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bittet die OFD hierzu folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

In Fällen, in denen die Veräußerung im Sinne des § 17 EStG gegen Leibrente noch nach bisherigem Recht gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG i.V.m. § 52 Abs. 4b Nr. 2 EStG erfolgte, sind auch die ab dem Jahr 2002 zufließenden nachträglichen Leistungen nach bisherigem Recht, d.h. in voller Höhe, zu besteuern.