OFD Hannover - Verfügung vom 04.01.2010
S 2949 - 1 - St 241

OFD Hannover - Verfügung vom 04.01.2010 (S 2949 - 1 - St 241) - DRsp Nr. 2010/80076

OFD Hannover, Verfügung vom 04.01.2010 - Aktenzeichen S 2949 - 1 - St 241

DRsp Nr. 2010/80076

Ertragshoheit aufgrund von Zuständigkeitsvereinbarungen nach § 27 AO

Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder berührt eine Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO nicht die Zuweisung der Ertragshoheit nach dem Zerlegungsgesetz (ZerlG). Durch eine Zuständigkeitvereinbarung geht also die Ertragshoheit nicht nach § 1 ZerlG auf das neu zuständige Bundesland über, sondern verbleibt bei dem Land, in dessen Bereich sich das - unter Außerachtlassung der Zuständigkeitsvereinbarung - nach den Vorschriften der AO örtlich zuständige Finanzamt befindet.