Zu den Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckten (Dauerleistungen), zählen insbesondere
1. sonstige Leistungen wie z. B.
Vermietungen (z. B. Gebäude, Baumaschinen, Autos)
Wartungsverträge (für z. B. Büromaschinen, Heizanlagen)
Pflegeverträge (z. B. Garten- oder Grabpflege)
Überwachungen, sowie
2. Gesamtheiten mehrerer Lieferungen wie z. B.
Lieferung von Baumaterial in mehreren einzelnen Fuhren.
Dauerleistungen sind ausgeführt, wenn
1. im Falle einer sonstigen Leistung der vereinbarte Leistungszeitraum endet,
2. im Falle wiederkehrender Lieferungen die letzte Lieferung für den vereinbarten Leistungszeitraum vorgenommen wird.
Zu diesem Zeitpunkt entsteht die Steuer für die Dauerleistung. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Steuersatz ist maßgebend für die Höhe der Steuer. Den Zahlungs- und Leistungsvereinbarungen kommt für die zutreffende Beurteilung derartiger Sachverhalte besondere Bedeutung zu.
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