Allgemeines
Zu den Solaranlagen, die nach § 9 Abs. 3 EigZulG begünstigt sind, rechnen neben den Solarkollektoranlagen auch Fotovoltaikanlagen. Solarkollektoranlagen wandeln Sonnenenergie in Wärme (Brauchwassererwärmung, Raumheizung) um, die bis zur Nutzung gespeichert wird. Mit Fotovoltaikanlagen wird dagegen die Sonnenenergie unmittelbar in Strom umgewandelt. Dieser Strom kann sofort verbraucht oder aber in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Volleinspeisung des erzeugten Stroms in das Netz
Nach dem
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