Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem Gesetzgeber eine Neuordnung des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen bis zum 1. Januar 2010 aufgegeben. Die Vorgabe wurde durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen - Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BürgEntlG KV) - vom 16. Juli 2009, BGBl 2009 I 1959, umgesetzt. Die Änderungen gelten grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2010.
Die folgenden Erläuterungen dienen einer ersten Information zur Neuregelung des Sonderausgabenabzugs, vor allen Dingen zum Verfahrensablauf.
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