Nach § 14 Abs. 1 BewG ist der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts auf der Grundlage eines nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermittelnden Vervielfältigers zu errechnen und ab dem 01.01. des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden.
Die nach der am 20.09.2011 veröffentlichten Sterbetafel 2008/2010 ermittelten Vervielfältiger sind für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 anzuwenden (BMF v. 26.09.2011;
Ich übersende die entsprechende Tabelle mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.
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