OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.01.2005
FG 2032/1 A - St 332

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.01.2005 (FG 2032/1 A - St 332) - DRsp Nr. 2008/88550

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 14.01.2005 - Aktenzeichen FG 2032/1 A - St 332

DRsp Nr. 2008/88550

Anwendung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 FGO). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II vorgesehenen BFH-Entscheidungen vorab auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen zu veröffentlichen. Die zum Abdruck im Bundesteuerblatt Teil II bestimmten BFH-Entscheidungen sind damit bereits ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internet und nicht mehr erst nach Auslieferung des die BFH-Entscheidung enthaltenden Bundessteuerblatts allgemein anzuwenden. Die Regelung in der AO -Kartei BW § 110 FGO Karte 2 wird mit der nächsten Ergänzungslieferung angepasst.