Aufgrund der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 und der damit verbundenen Änderung des Bewertungsgesetzes sind durch die AG Bedarfsbewertung Zweifelsfragen und Lösungsvorschlage für die Bedarfsbewertung ausgearbeitet worden.
Die Arbeitshilfe ist für die dargestellten Zweifelsfragen uneingeschränkt anzuwenden.
Zu Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es kaum Vergleichspreise/-faktoren (meist wenig Kauffälle).
Ist die Unterscheidung zwischen Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhäuser zu berücksichtigen bzw. können vom örtlichen Gutachterausschusses (GAA) ermittelte Vergleichsfaktoren für Reihenhäuser beispielsweise auch für freistehende Einfamilienhäuser angewendet werden?
Lösungsvorschlag:
Den Vorgaben des GAA ist zu folgen. Die Unterscheidung ist mithin zu berücksichtigen. Vergleichsfaktoren für Reihenhäuser können nur zur Bewertung von Reihenhäusern herangezogen werden.
Wohnungseigentum:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|