OFD Karlsruhe - Verfügung vom 20.12.2002
S 2253 A - St 317

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 20.12.2002 (S 2253 A - St 317) - DRsp Nr. 2008/83008

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 20.12.2002 - Aktenzeichen S 2253 A - St 317

DRsp Nr. 2008/83008

Zurechnung von Mieteinkünften bei Wohnungsüberlassung an einen Miteigentümer

Der BFH hat im Urteil vom 26.01.1999, BStBl 1999 II S. 360, entschieden, dass Einkünfte von Miteigentümern eines Wohn- und Geschäftshauses, die sie aus der gemeinsamen Vermietung einer Wohnung erzielen, grundsätzlich entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Miteigentümer die übrigen Räumlichkeiten des Hauses jeweils selbst nutzen. Zur Anwendung dieses Urteils bittet die OFD die folgenden landeseinheitlich abgestimmten Grundsätze zu beachten: